Neues OGH-Urteil für Heimladestationen

Es war eine Frage der Zeit und war bereits seit Anfang des Jahres für das Q2 2020 angekündigt. Und zwar die Befragung aller Miteigentümer in einer Hauseigentümergemeinschaft, wenn ich mir als Privatperson für mein Elektroauto eine Wallbox installieren möchte.
 
Zum Hintergrund: Bis dato war es nicht möglich, dass sich jemand beim Kauf eines Elektroautos eine Lademöglichkeit am „eigenen“ Tiefgaragenstellplatz zu installieren, wenn nicht alle Hausmiteigentümer einstimmig einverstanden waren. Natürlich sind solche Vorschriften den Ausbau von Elektromobilität nicht föderlich, denn Elektromobilität lebt davon, dass Fahrzeuge dann geladen werden, wenn sie ohnehin stehen. Und das ist in gut 90% der Fällen auf der Arbeit oder eben zu Hause. Dort stehen die Fahrzeuge einfach die meiste Zeit rum. Sie stehen, während sie in dieser Zeit schön langsam geladen werden können, wo mit jeder Stunde Stehzeit ca. 20 – 25 km Reichweite dazu kommen. Für alle Pendler, also die 85 % der Bevölkerung, die tagtächlich mit dem Elektroauto ihre 45 km zurück legen, war bis dato ohne eigene Ladestation dies natürlich ein großes Hindernis, weil die schlechte Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten bis dato immer noch nicht gegeben ist. Leider schießt der Ausbau der Ladeinfrastruktur leider am Ziel vorbei mit der Installation von 11 – 22 kW Ladevorrichtungen für beschleunigtes Laden. Diese sind in einem Einkaufszentrum eventuell von Vorteil, decken aber nur den Fall ab, dass jemand für 1 – 4 h seine Einkäufe erledigt, weil danach die Autos komplett aufgeladen sind. Beinahe alle Verrechnungsmodelle sind so eingestellt, dass nach vollständiger Ladung das Fahrzeug zu entfernen ist. Was sich in der Praxis als relativ schwierig entpuppt, wenn man gerade an der Kassa steht oder in einem Termin ist. Aus diesem Grund ist es am praktikabelsten, wenn das Fahrzeug in der Garage „gemütlich“ geladen wird. D.h. wenn man es um 19.00 am Abend ansteckt bei ganz gewöhnlicher Stromversorgung nach Standart von 16 Ampere, sind die 50 km nach ca. 2 h wieder nachgeladen und falls es 100 km sein sollten, ist es dann um 23.00 wieder voll. Befindet man sich in einem älteren Gebäude, wo die Stromversorgung mit 13 Ampere abgesichert ist, wären es dann 2,5 h statt 2 h und die 100 km wären dementsprechend um 24.00 wieder nachgeladen. Selbst wenn das Auto noch langsamer laden würde, also mit 10 Ampere, wäre es trotzdem um 2.00 in der Nacht wieder komplett voll.
 
Diese Beispielrechnung zeigt, dass die große Sorge vom „Stehen“ bleiben der Vergangenheit angehört. Elektroauto fahren hat den enormen Vorteil, dass man nie wieder zur Tanke fahren muss, sich die Finger ölig und schmutzig macht, und 5 – 10 Minuten Zeit verschwendet, je nachdem, wieviele vor einem stehen und wie lang der Bezahlvorgang dauert. Elektroauto fahren heißt eben Freiheit, weil lediglich beim „nach Hause“ kommen den Stecker ins Auto stecke und es während der Standzeit sich wieder auflädt.
Genau das wurde jetzt vom OGH entschieden, wie aus dem Bericht zu entnehmen ist. Somit steht niemandem mehr das letzte Hindernis im Weg, auf sein E-Auto zu verzichten. Mit unserem Team an Experten beraten wir Sie gerne, welches Electric car für Sie in Frage kommt und können für Sie markenunabhängig jedes passende und gewünschte Fahrzeug als G-Electric-Standort Tirol für Sie besorgen.
 

Mit der neuen Förderung von 5.000,- für die Anschaffung von Elektroautos sparen auch Privatpersonen schon beim Umstieg finanziell, wenn sie mehr als 15.000 km im Jahr fahren.

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