{"id":2875,"date":"2019-12-02T22:53:18","date_gmt":"2019-12-02T22:53:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.wemovenow.com\/?page_id=2875"},"modified":"2024-09-03T12:07:08","modified_gmt":"2024-09-03T10:07:08","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.wemovenow.com\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"2875\" class=\"elementor elementor-2875\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"has_eae_slider elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-eddc628 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"eddc628\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"has_eae_slider elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-e1db786\" data-id=\"e1db786\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-47ddbcf elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"47ddbcf\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Nutzungsbedingungen<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"has_eae_slider elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-7e3a077 elementor-section-content-top elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"7e3a077\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"has_eae_slider elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-3e107e8\" data-id=\"3e107e8\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-48e7dc7 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"48e7dc7\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div>(Stand 04.09.2022)<\/div>\n<div>&nbsp;<\/div>\n<p>1. Vorbemerkungen <br>Die nachstehenden Nutzungsbedingungen regeln die Gebrauchs\u00fcberlassung der auf die mov-e-now UG (haftungsbeschr\u00e4nkt), Innrain 102 \/ 30, A-6020 Innsbruck \u2013 nachfolgend E-Carsharing-Betreiber genannt \u2013 zugelassenen Elektrofahrzeuge nach Ma\u00dfgabe der Reservierungen und deren technischer Verf\u00fcgbarkeit an den jeweils gegebenen Standorten. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen k\u00f6nnen vom E-Carsharing Betreiber per Mail an support@wemovenow.com angefragt werden.<\/p>\n<p>2. Fahrberechtigte Personen:<br>Die Berechtigung zur Benutzung setzt die Zustimmung zu den Nutzungsbedingung und die Registrierung voraus. Diese Nutzungsbedingung k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich nat\u00fcrliche Personen abschlie\u00dfen. S\u00e4mtliche Nutzer\/innen haben die Bestimmungen der Nutzungsbedingung zu beachten. Jedes Elektrofahrzeug darf nur von Personen gelenkt werden, die die Nutzungsbedingungen akzeptiert haben und das Elektrofahrzeug gebucht haben. Das Elektrofahrzeug darf nur von lenkberechtigten Personen genutzt werden. Eine Weitergabe des Elektrofahrzeugs an andere Personen ist ausdr\u00fccklich verboten. Der E-Carsharing-Betreiber legt beim Zuwiderhandeln eine Vertragsstrafe von f\u00fcr denjenigen fest, der das <br>Elektrofahrzeug weitergegeben hat und beh\u00e4lt sich das Recht vor, beide Personen sofort anzuzeigen. Die Vertragsstrafe daf\u00fcr betr\u00e4gt 500,- und der E-Carsharing-Betreiber beh\u00e4lt sich das Recht vor, bei Zuwiderhandeln das Vertragsverh\u00e4ltnis mit den Nutzer\/innen unverz\u00fcglich zu k\u00fcndigen.<\/p>\n<p>Lenkberechtigte Personen m\u00fcssen im Besitz einer in \u00d6sterreich g\u00fcltigen Lenkberechtigung f\u00fcr die jeweilige Fahrzeugklasse sein. Diese muss bei Abschluss der Vereinbarung nachgewiesen und vom E-Carsharing-Betreiber oder Partner kopiert werden. Die F\u00fchrerscheinvalidierung erfolgt durch den E-Carharing-Betreiber, Partnern oder dem Team.<\/p>\n<p>Durch Eingabe der Stammdaten (Vor- und Nachname, Privatanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort und pers\u00f6nliche Mobilfunknummer) und Akzeptieren dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen im Registrierungsprozess kommt der Rahmenvertrag zwischen dem Kunden und dem E-Carsharing-Betreiber zustande. Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren sowie Personen, die nicht voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hig sind, ben\u00f6tigen zur Nutzung der Elektrofahrzeuge die Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung <br>eines\/einer Erziehungsberechtigten und m\u00fcssen eine Kaution von 500,- bei Fahrtantritt in bar hinterlegen. Wird das Elektrofahrzeug ohne Sch\u00e4den retour gebracht wird, erh\u00e4lt der\/die NutzerIn die Kaution zur\u00fcck. Im Falle eines Schadens wird die Kaution bis zur Abwicklung und H\u00f6he des Schadensausma\u00dfes einbehalten. Zudem kann der E-Carsharing-Betreiber je nach Schadensh\u00f6he noch eine Nachzahlung verlangen. Der Selbstbehalt betr\u00e4gt in jedem Fall 500,-, sollte keine Kasko-Versicherung vorliegen, wird der Schaden zur G\u00e4nze vom\/von der Nutzer\/in getragen. Die Erziehungsberechtigten haften f\u00fcr den\/die Minderj\u00e4hrige\/n und \u00fcbernehmen s\u00e4mtliche Kosten, die dem\/der Minderj\u00e4hrigen nicht zumutbar sind.<\/p>\n<p>Erlischt die Lenkerberechtigung, wird diese dauerhaft oder vorl\u00e4ufig entzogen oder eingeschr\u00e4nkt, so ist dies dem E-Carsharing-Betreiber unverz\u00fcglich zu melden. Mit dem Erl\u00f6schen bzw. dem Entzug der Lenkerberechtigung erlischt bzw. ruht (bei Vorl\u00e4ufigkeit) automatisch auch die Berechtigung zur Nutzung als LenkerIn.<\/p>\n<p>Der\/Die Nutzer\/in hat den F\u00fchrerschein den gesetzlichen Bestimmungen ab Fahrtantritt bis R\u00fcckstellung des Elektrofahrzeugs bei sich zu tragen; er hat alle darin gegebenenfalls enthaltenen Auflagen und Beschr\u00e4nkungen zu beachten bzw. zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>3. Standort &amp; Laden <br>Jedes Elektrofahrzeug ist mit einer Ladem\u00f6glichkeit ausgestattet. Vor Inbetriebnahme des Elektrofahrzeugs, muss der\/die Nutzer\/in das Kabel zuerst vom Fahrzeug und dann von der Ladestation l\u00f6sen. Das von der Ladestation gel\u00f6ste Kabel wird von dem\/der Nutzer\/in w\u00e4hrend der Fahrt im Elektrofahrzeug mitgef\u00fchrt. Nach der Ben\u00fctzung ist das Elektrofahrzeug jedenfalls am gekennzeichneten Standort abzustellen. Nach dem Betrieb des Elektrofahrzeugs, muss der\/die Nutzer\/in das Kabel zuerst am Elektrofahrzeug und anschlie\u00dfend an die Ladestation anschlie\u00dfen. Das Elektrofahrzeug kann und soll an jedem beliebigen Ort geladen werden, wo es dem\/der Nutzer\/in vom Strombezieher gestattet wird. Das Elektrofahrzeug kann nur am Ausleihstandort sowie an einigen \u00f6ffentlichen Gratis-Ladepunkten kostenfrei aufgeladen werden. Diese k\u00f6nnen jederzeit im Internet (z.B. unter http:\/\/lemnet.org\/de) eingesehen werden. Muss das Elektrofahrzeug an einem anderen Ort aufgeladen werden, tr\u00e4gt der\/die Nutzer\/in die Kosten f\u00fcr diese Aufladung. Der\/die Nutzer\/in hat in jedem Fall sicherzustellen, dass das Elektrofahrzeug gen\u00fcgend Batteriekapazit\u00e4t hat, um es zum Abstellplatz zur\u00fcckzufahren. Bleibt das Elektrofahrzeug aus Gr\u00fcnden von entleerter Batteriekapazit\u00e4t stehen, ist der E-Carsharing-Betreiber umgehend zu kontaktieren und der\/die Nutzer\/in tr\u00e4gt die Kosten f\u00fcr die Abschleppung. Die Abschleppung erfolgt entweder durch die Inanspruchnahme eines Abschleppdienstes oder durch den E-Carsharing-Betreiber selbst. Die Kosten f\u00fcr das Abschleppen werden zur G\u00e4nze von dem\/der Nutzer\/in \u00fcbernommen. Die Kosten daf\u00fcr betragen in Innsbruck jedenfalls 200,-, au\u00dferhalb kommt eine Anfahrpauschale von 0,50 Cent\/km hinzu. Des Weiteren ist dem E-Carsharing-Betreiber eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von 20,- als Aufwandsentsch\u00e4digung zu zahlen.<\/p>\n<p>4. Schl\u00fcssel &amp; Nutzung <br>Die Elektrofahrzeuge d\u00fcrfen nur von registrierten Nutzer\/innen gefahren werden. Sie werden im Buchungssystem vermerkt und erhalten den Fahrzeugschl\u00fcssel. Alternativ werden registrierte Nutzer\/innen f\u00fcr ihr gebuchtes Elektrofahrzeuge online frei geschaltet und k\u00f6nnen dies dann auch mittels Smartphone \u00f6ffnen und schlie\u00dfen. Das Elektrofahrzeug steht f\u00fcr den Sofortantritt einer Fahrt sowie zur Reservierung zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt zur Verf\u00fcgung. Eine Reservierung wird zun\u00e4chst auf Verf\u00fcgbarkeit gepr\u00fcft und wird durch den E-Carsharing-Betreiber best\u00e4tigt. Es besteht kein Recht auf die Verf\u00fcgbarkeit eines Fahrzeugs.<\/p>\n<p>Vor Fahrtantritt hat der\/die Nutzer\/in zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob das Ladekabel vorhanden ist. Ein fehlendes Ladekabel hat der\/die Nutzer\/in als Neuschaden dem E-Carsharing-Betreiber oder Partner zu melden. Der\/die Nutzer\/in hat die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Elektrofahrzeugs sowie die Vollst\u00e4ndigkeit laut StVO bei \u00dcbernahme zu pr\u00fcfen. Fehlt beispielsweise der Verbandskasten, Warnweste oder das Warndreieck, ist dies dem E-Carsharing-Betreiber unverz\u00fcglich zu melden mit der Bitte, diese auszuh\u00e4ndigen. Entsteht bei einer Verkehrskontrolle eine Verwaltungsstrafe, kommt der\/die Nutzer\/in zur G\u00e4nze f\u00fcr die Strafen auf, weil er\/sie seiner\/ihrer Pflicht nicht nachgekommen ist, das Elektrofahrzeug nach Vollst\u00e4ndigkeit und Betriebstauglichkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Erkennbare M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich dem E-Carsharing-Betreiber telefonisch und\/oder schriftlich per Mail zu melden und mit Fotos zu dokumentieren. F\u00fcr nicht gemeldete Sch\u00e4den haftet der\/die letzte dokumentierte Nutzer\/in des Elektrofahrzeugs. Der\/die Nutzer\/in ist verpflichtet, das Elektrofahrzeug schonend und dem Verwendungszweck entsprechend zu behandeln und kommt f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den auf. Im Falle einer boshaften Besch\u00e4digung tr\u00e4gt der\/die Nutzer\/in die kompletten <br>Reparaturkosten.<\/p>\n<p>Der\/die Nutzer\/in hat vor Fahrtantritt zu kontrollieren, ob Warnweste, Pannendreieck, Parkuhr, Zulassung und Ladekabel vorhanden und intakt sind. Nicht vor Fahrtantritt gemeldete Sch\u00e4den sowie fehlendes Equipment gehen zur G\u00e4nze auf Lasten des Nutzers\/ der Nutzerin.<\/p>\n<p>5. Reservierungen &amp; Nichtzustandekommen von Fahrten <br>Der Anspruch auf die Nutzung des Elektrofahrzeug ergibt sich in Reihenfolge der eingehenden Reservierungen. Die Reservierungen wird von dem\/der Nutzer\/in \u00fcber das daf\u00fcr eingerichtete Buchungssystem vorgenommen. Reservierungsbeginn und \u2013ende sind nur im Viertelstundentakt m\u00f6glich. Verl\u00e4ngerungen von Reservierungen sind nur m\u00f6glich, wenn das Elektrofahrzeug nicht bereits durch eine\/n Nutzer\/in gebucht wurde.<\/p>\n<p>Der E-Carsharing-Betreiber \u00fcbernimmt keinerlei Haftung f\u00fcr das Nichtzustandekommen von Fahrten aus welchen Gr\u00fcnden auch immer und allf\u00e4llige dem Nutzungsberechtigten oder Dritten dadurch entstehenden Kosten oder Sch\u00e4den und Nachteile. Steht das Elektrofahrzeug zu Beginn der Reservierungszeit nicht zur Verf\u00fcgung, kann er sich beim E-Carsharing-Betreiber oder Partner \u00fcber m\u00f6gliche Ursachen erkundigen. Beide werden sich in einem solchen Fall bem\u00fchen den\/die aktuelle Nutzer\/in zur R\u00fcckstellung des Elektrofahrzeug aufzufordern.<\/p>\n<p>Die Dauer zwischen Fahrtantritt und R\u00fcckstellung des Elektrofahrzeug zum vom E-Carsharing-Betreiber definierten Standort gilt als der Zeitraum der Ben\u00fctzung. Der\/Die Nutzer\/in erh\u00e4lt vor Fahrtantritt beim E-Carsharing-Betreiber oder von einer durch ihn authorisierten Person den Fahrzeugschl\u00fcssel, welche nach R\u00fcckstellung beim E-Carsharing-Betreiber oder an&nbsp;<span style=\"font-family: Roboto, sans-serif; font-size: 20px; font-style: normal; font-variant-ligatures: normal; font-variant-caps: normal; font-weight: 400;\">eine durch ihn authorisierten Person<\/span>&nbsp;zu retournieren ist.<\/p>\n<p>6. Angebotsannahme, Dauer der Nutzungsberechtigung <br>Mit der Registrierung entsteht ein Vertrag, der dem\/der Nutzer\/in das Elektrofahrzeug zu angegebenen Konditionen im Rahmen des Buchungssytsems, die an den jeweiligen Standorten vorhandenen Elektrofahrzeug, nach Ma\u00dfgabe der faktischen Verf\u00fcgbarkeit nutzen l\u00e4sst.<\/p>\n<p>Der E-Carsharing-Betreiber beh\u00e4lt sich vor, die Registrierung eines Nutzers\/ einer Nutzerin abzulehnen, falls Grund zu der Annahme besteht, dass diese\/r sich nicht vertragsgem\u00e4\u00df verhalten wird.<\/p>\n<p>Der E-Carsharing-Betreiber beh\u00e4lt sich ausdr\u00fccklich das Recht vor, angemessene \u00c4nderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie der Tarifordnung jederzeit und ohne Voranmeldung vorzunehmen. \u00c4nderungen werden dem Kunden durch Benachrichtigung per E-Mail oder durch Ver\u00f6ffentlichung auf der E-Carsharing-Betreiber Website bekannt gegeben. Etwaige \u00c4nderungen gelten als genehmigt, wenn der\/die Nutzer\/in ihnen nicht in Textform (z.B. E-Mail, Fax) binnen eines Monats nach Bekanntgabe der \u00c4nderungen widerspricht. Auf diese Folge wird E-Carsharing-Betreiber bei der Bekanntgabe der \u00c4nderungen besonders hinweisen. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist dessen Absendetermin ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>7. Einschulung &amp; Elektrofahrzeug <br>Vor der ersten Nutzung ist eine kurze Einschulung durch den E-Carsharing-Betreiber oder stellvertretend des Partners verpflichtend. Diese wird gruppenweise oder nach vorheriger Vereinbarung angeboten. Die Einschulung beinhaltet das Buchungssystem, die Bedienung des Elektrofahrzeugs (Automatik, elektrischer Antrieb, Lenkung, Bremsen, Versperrung etc.) und die Ladetechnik.<\/p>\n<p>Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Elektrofahrzeug. Der\/Die Nutzer\/in hat deshalb folgendes besonders zu beachten: Bei einem Unfall muss der\/die Nutzer\/in die Polizei\/Feuerwehr darauf hinweisen, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt!<\/p>\n<p>Bei Elektrofahrzeugen gibt es keine Betriebs- und Antriebsger\u00e4usche. Diese Fahrzeuge sind daher f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger etc. akustisch nicht wahrnehmbar. Es bedarf daher einer erh\u00f6hten Aufmerksamkeit des Nutzers\/der Nutzerin. Das Elektrofahrzeug darf in keinem Fall konventionell abgeschleppt werden (Automatik-Fahrzeug).<\/p>\n<p>8. Strafen <br>Die Kosten und Aufw\u00e4nde f\u00fcr Verwaltungsstrafen wegen Verkehrs\u00fcbertretungen sind ausschlie\u00dflich von dem\/der jeweiligen Nutzer\/in zu tragen. Der E-Carsharing-Betreiber ist von dem\/der Nutzer\/in diesbez\u00fcglich vollkommen schad- und klaglos zu halten. F\u00fcr die Bearbeitung und Weiterleitung der Strafe wird eine Bearbeitungsgeb\u00fchr gem\u00e4\u00df des aktuell g\u00fcltigen Tarifblattes eingehoben, zumindest jedoch 50,-.<\/p>\n<p>Zudem besteht eine Haftung hinsichtlich daraus resultierender Sch\u00e4den und der\/die Nutzer\/in hat den E-Carsharing-Betreiber hinsichtlich aller Sch\u00e4den und Nachteile, die aus einem Versto\u00df gegen diese Bestimmungen resultieren, schad- und klaglos zu halten. Der Verlust des Schl\u00fcssels ist unverz\u00fcglich zu melden. F\u00fcr die Bearbeitung der Verlustanzeige und zur Wiederbeschaffung eines Schl\u00fcssels wird ein Betrag gem\u00e4\u00df des aktuell g\u00fcltigen Tarifblattes verrechnet, zumindest jedoch 250,-.<\/p>\n<p>9. Sch\u00e4den <br>Auftretende Sch\u00e4den und St\u00f6rungen sind im Sinne eines fairen Umgangs hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung unverz\u00fcglich dem E-Carsharing-Betreiber mit klar erkennbaren Fotos per Mail mitzuteilen. F\u00fcr nicht gemeldete Sch\u00e4den haftet der\/die letzte Nutzer\/in des Elektrofahrzeug. Der\/die Nutzer\/in haftet f\u00fcr die vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung des Elektrofahrzeug, und dar\u00fcber hinaus auch f\u00fcr alle Personen, denen er den Elektrofahrzeug \u00fcberl\u00e4sst und f\u00fcr durch diese verursachten Sch\u00e4den.<\/p>\n<p>Das Elektrofahrzeug ist grunds\u00e4tzlich haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die H\u00f6he des Selbstbehaltes ist auf der Website jeweils unter den Miettarifen zu entnehmen. Dieser Betrag wird bei selbst verschuldeten Sch\u00e4den dem\/der Nutzer\/in in Rechnung gestellt und ist binnen 10 Tagen zu \u00fcberweisen. Ansonsten fallen Mahngeb\u00fchren in der H\u00f6he von 10% des Rechnungsbetrags an. Bei Verlust des Elektrofahrzeugs oder f\u00fcr, am oder im Zusammenhang mit der Ben\u00fctzung des Elektrofahrzeugs entstandene Sch\u00e4den hat der\/die Nutzer\/in dem E-Carsharing-Betreiber vollen Schadenersatz zu leisten<br>und den E-Carsharing-Betreiber vollkommen schad- und klaglos zu halten, soweit der Verlust bzw. Schaden nicht durch die abgeschlossene KFZ-Versicherung gedeckt ist. Sollte ein Elektrofahrzeug nicht vollkaskoversichert sein, weist der E-Carsharing-Betreiber bei der Buchung darauf hin und im Falle eines Schadens sind die gesamten Kosten zu tragen.<\/p>\n<p>Der\/Die Nutzer\/in haftet bei Auftreten eines Schadens, sofern die Haftungsreduktion nicht zum Tragen kommt, f\u00fcr alle dem E-Carsharing-Betreiber entstehenden Sch\u00e4den, d.h. insbesondere f\u00fcr Reparatur, Abschlepp- und Verwahrungskosten, Wiederbeschaffungskosten des Elektrofahrzeugs bei Totalschaden, Wertminderung, etc., sowie f\u00fcr alle sonstigen Nebenkosten z.B. Kosten f\u00fcr die Feststellung eines Schadens bzw. zur Abwehr der Minderung des Schadens, Geldstrafen und Anspr\u00fcche Dritter, die der E-Carsharing-Betreiber zu ersetzen hat, und auch f\u00fcr den Ersatz des entgangenen Gewinnes (z.B. entgangene Mieteinnahmen) und etwaige Rechtsverfolgungskosten. Die Bestimmung des zu ersetzenden Schadensbetrages hat, soweit eine Reparatur des besch\u00e4digten Elektrofahrzeugs nicht vorgenommen wird, durch Gutachten eines unabh\u00e4ngigen gerichtlich beeideten Sachverst\u00e4ndigen zu erfolgen. Parkkosten, Organstrafen und Mautgeb\u00fchren sind ausschlie\u00dflich von dem\/der Nutzer\/in zu tragen und werden mit einer Verarbeitungsgeb\u00fchr von 50,- weiter verrechnet.<\/p>\n<p>10. Reinigung <br>Das Elektrofahrzeug ist in sauberem Zustand an die n\u00e4chsten Nutzer zu \u00fcbergeben. Im Elektrofahrzeug ist das Rauchen und Essen untersagt. Die Bef\u00f6rderung von Tieren ist aus Hygienegr\u00fcnden nicht vorgesehen und auch untersagt. Wenn es zu vermehrten Bem\u00e4ngelungen hinsichtlich des Reinigungszustandes kommen sollte, beh\u00e4lt sich der E-Carsharing-Betreiber das Recht vor, von dem\/der jeweiligen Verursacher\/in eine zus\u00e4tzliche Reinigungsgeb\u00fchr von 50,- f\u00fcr gem\u00e4\u00dfigte Reinigung und 100,- f\u00fcr eine intensive Reinigung zu verrechnen. F\u00fcr nicht gemeldete Verunreinigungen haftet der\/die letzte Nutzer\/in des Elektrofahrzeug.<\/p>\n<p>11. Wesentliche Vertragsverletzungen &amp; Rechtsfolgen <br>Eine wesentliche Vertragsverletzung liegt vor, wenn: <br>1. das Elektrofahrzeug unversperrt und\/oder nicht unter Verwendung vorhandener Sicherungsvorrichtungen (Hand- oder Feststellbremse) abgestellt wird, <br>2. Papiere, etc. nicht sorgsam verwahrt werden, <br>3. das Elektrofahrzeug nicht vor dem Zugriff fremder Personen gesch\u00fctzt wird, <br>4. das Elektrofahrzeug zu Fahrschulzwecken, Testzwecken, bei Demonstrationen, Kundgebungen, Motorsportveranstaltungen oder anderen Wettbewerben, f\u00fcr das Abschleppen oder Schieben anderer Elektrofahrzeuge, zur entgeltlichen Personen- oder <br>Transportbef\u00f6rderung, zu Gel\u00e4ndefahrten, zur Weitervermietung oder ungesetzlichen Bef\u00f6rderung von G\u00fctern verwendet wird, es sei denn, es wurde mit dem E-Carsharing-Betreiber zuvor schriftlich vereinbart, <br>5. das Elektrofahrzeug mit Beschriftungen versehen wird oder die vom E-Carsharing-Betreiber angebrachten Beschriftungen entfernt werden, es sei denn, es wurde mit dem E-Carsharing-Betreiber zuvor schriftlich vereinbart,<br>6. das Elektrofahrzeug nicht berechtigen Personen \u00fcberlassen wird, oder das Elektrofahrzeug in einem die Reaktionsf\u00e4higkeit beeintr\u00e4chtigen Zustand (bspw. Alkohol, Drogen) oder ohne g\u00fcltigen F\u00fchrerschein gelenkt wird, <br>7. Durchfahrtsh\u00f6hen oder \u2013breiten (bei Garagen, Unterf\u00fchrungen, oder \u00e4hnlichem) nicht beachtet werden oder das Elektrofahrzeug unsachgem\u00e4\u00df oder zu schwer beladen wird, <br>8. das Elektrofahrzeug bei sich abzeichnenden Funktionsst\u00f6rungen, erkennbaren M\u00e4ngeln oder Besch\u00e4digungen weiterbenutzt wird, ohne dass eine umgehende telefonische Anzeige an den E-Carsharing-Betreiber und die Einholung einer Weisung von diesem erfolgt, es sei denn, die Anzeige und Einholung einer Weisung ist im Einzelfall unm\u00f6glich oder unzumutbar und wird <br>nach Wegfall des Hindernisses umgehend nachgeholt, <br>9. das Elektrofahrzeug ohne Weisung des E-Carsharing-Betreiber repariert wird, es sei denn, die Einholung einer Weisung ist unm\u00f6glich oder unzumutbar und der E-Carsharing-Betreiber wird nach Wegfall des Hindernisses umgehend davon informiert, <br>10. der\/die Nutzer\/in eine der Bestimmungen des Punkt 12 dieser Nutzungsbedingung nicht einh\u00e4lt, <br>11. mit dem Elektrofahrzeug Landesgrenzen ohne vorherige Zustimmung des E-Carsharing-Betreiber \u00fcberschreitet, <br>12. der\/die Nutzer\/in sich vorwerfbar rechtswidrig verh\u00e4lt, obwohl f\u00fcr ihn\/sie vorhersehbar ist, dass dem E-Carsharing-Betreiber durch das rechtswidrige Verhalten Verm\u00f6gensnachteile entstehen k\u00f6nnen (bspw. Besitzst\u00f6rungen), <br>13. Personenwagen nicht ausschlie\u00dflich f\u00fcr Personentransporte, insbesondere f\u00fcr Materialtransporte, genutzt werden oder Sitze oder andere Fahrzeuginstallationen aus dem Elektrofahrzeug entfernt oder demontiert werden. <br>14. M\u00fcll an Ladestationen hinterlassen wird,<br>15. Sicherheitsweste, Pannendreieck, Kabel, Parkuhr oder Zulassung aus dem Fahrzeug entwendet werden,<br>16. das Image des E-Carsharing-Betreibers durch Fahrweise oder nicht ad\u00e4quates Verhalten gesch\u00e4digt wird.<\/p>\n<p>In allen F\u00e4llen wesentlicher Vertragsverletzungen haftet der\/die Nutzer\/in gegen\u00fcber dem E-Carsharing-Betreiber f\u00fcr alle dadurch verursachten Sch\u00e4den und Nachteile, und hat er\/sie den E-Carsharing-Betreiber diesbez\u00fcglich vollkommen schad- und klaglos zu halten. \u00dcberdies ist der E-Carsharing-Betreiber in solchen F\u00e4llen zur fristlosen vorzeitigen K\u00fcndigung des Nutzungsvertrages berechtigt.<\/p>\n<p>Grobe Verst\u00f6\u00dfe bzw. Nicht-Befolgung der Nutzungsbedingung f\u00fchren zur Beendigung der Nutzungsvereinbarung.<\/p>\n<p>12. Verhalten bei Unf\u00e4llen, Besch\u00e4digungen, Verlust, Diebstahl und Pannen <br>Sofern bei einem Unfall Personen verletzt werden, ist diesen von dem\/der Nutzer\/in Erste Hilfe zu leisten und f\u00fcr geeignete fremde Hilfe zu sorgen. Weiters haben Nutzer\/innen die Verkehrssicherungspflichten (z.B. Warnblinkanlage etc.) zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Der\/die Nutzer\/in hat sodann daf\u00fcr zu sorgen, dass bei Unf\u00e4llen: <br>1. umgehend die Polizei oder die sonst zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde verst\u00e4ndigt und Anzeige erstattet wird. Der\/die Nutzer\/in hat bei Unf\u00e4llen eine beh\u00f6rdliche Aufnahme des Unfalls zu veranlassen und Namen und Anschrift der Unfallbeteiligten und der in Frage kommenden Zeugen schriftlich festzuhalten und nach seinen M\u00f6glichkeiten zur Feststellung des Sachverhalts beizutragen, <br>2. der E-Car-Sharing Betreiber ehestm\u00f6glich telefonisch verst\u00e4ndigt wird und dessen Weisungen zu befolgen, <br>3. alles Zumutbare veranlasst wird, um den Schaden zu minimieren, <br>4. der Unfallbericht, der sich bei den Papieren befindet, ausgef\u00fcllt und ohne Verz\u00f6gerung an den E-Car-Sharing Betreiber \u00fcbermittelt wird.<\/p>\n<p>Die Nichteinhaltung vorstehender Verpflichtungen kann auch dazu f\u00fchren, dass Leistungsfreiheit des Versicherers des Elektrofahrzeugs eintritt. Im Falle der Leistungsfreiheit des Versicherers des Elektrofahrzeugs ist der\/die Nutzer\/in dem E-Carsharing-Betreiber f\u00fcr alle daraus resultierenden Sch\u00e4den und Nachteile ersatzpflichtig und hat er\/sie den E-Carsharing-Betreiber diesbez\u00fcglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.<\/p>\n<p>Bei Besch\u00e4digungen des Elektrofahrzeugs durch Dritte oder bei Verlust oder Diebstahl des Elektrofahrzeugs bzw. der Fahrzeugpapiere ist entsprechend den Anweisungen oben 1.-4. vorzugehen.<\/p>\n<p>Im Falle einer Panne ist der Pannendienst zu verst\u00e4ndigen. Danach ist ohne Verz\u00f6gerung auch der E-Carsharing-Betreiber zu verst\u00e4ndigen und sind dessen Weisungen zu befolgen.<\/p>\n<p>13. Haftung des E-Carsharing-Betreibers <br>Zu Lasten des E-Carsharing-Betreibers gehen ausschlie\u00dflich Verschlei\u00dfsch\u00e4den am Elektrofahrzeug im Rahmen des bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs, die nicht von dem\/der Nutzer\/in zu vertreten sind. Die vertraglichen Leistungen des E-Carsharing-Betreibers k\u00f6nnen durch unvorhersehbare oder au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde, insbesondere h\u00f6here Gewalt, sowie durch notwendige technische Ma\u00dfnahmen (z.B. Wartung, Reparatur) verhindert, beeintr\u00e4chtigt oder verz\u00f6gert werden, woraus der\/die Nutzer\/in gegen den E-Carsharing-Betreiber keine Anspr\u00fcche ableiten kann.<\/p>\n<p>Der E-Carsharing-Betreiber haftet f\u00fcr von ihren Organen, Dienstnehmern oder Beauftragten verursachte Sch\u00e4den nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Gegen\u00fcber Nutzer\/innen, welche Unternehmer im Sinne des KSchG sind, ist weiters auch die Haftung des E-Carsharing-Betreibers f\u00fcr entgangenen Gewinn und mittelbare und unmittelbare Folgesch\u00e4den sowie Sch\u00e4den aus Anspr\u00fcchen Dritter \u2013 soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht \u2013 ausgeschlossen. Insbesondere haftet der E-Carsharing-Betreiber auch nicht f\u00fcr Sch\u00e4den und Nachteile, die sich aus dem Nicht-Zur-Verf\u00fcgung-Stehen reservierter Elektrofahrzeuge ergeben.<\/p>\n<p>Ebenso ist eine Haftung des E-Carsharing-Betreibers f\u00fcr Verlust oder Besch\u00e4digung von w\u00e4hrend des Nutzungszeitraumes von dem\/der Nutzer\/in in das Elektrofahrzeug eingebrachten oder in diesem zur\u00fcckgelassenen Gegenstande, soweit dies rechtlich zul\u00e4ssig ist, ausgeschlossen. Der\/die Nutzer\/in hat den E-Carsharing-Betreiber hinsichtlich aller Forderungen Dritter, die im Zusammenhang mit der Ben\u00fctzung des Elektrofahrzeugs w\u00e4hrend des Nutzungszeitraumes des Nutzungsberechtigten stehen, <br>schad- und klaglos zu halten.<\/p>\n<p>14. Kosten \/ Abrechnung <br>Die Nutzer k\u00f6nnen sich registrieren und das Elektrofahrzeug am Standort des Partners nutzen. Die Abrechnung erfolgt gem\u00e4\u00df Tarifmodell. Der\/die Nutzer\/in zahlt vor Fahrtantritt oder nach R\u00fcckstellung des Fahrzeugs, sofern der E-Carsharing-Betreiber dem zustimmt. Die Kosten und Geb\u00fchren k\u00f6nnen dem angeh\u00e4ngten Tarifblatt entnommen werden.<\/p>\n<p>15. Allgemeine Bestimmungen <br>Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen ber\u00fchrt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen der Nutzungsbedingung nicht. Die Nutzungsbedingung und alle zusammenh\u00e4ngenden Angelegenheiten unterliegen ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichischem materiellem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.<\/p>\n<p>16. Zustimmung zur Datenverarbeitung <br>Der\/Die Nutzer\/in stimmt der Verwendung seiner Daten \u2013 Name, Anschrift, Handynummer, Vertragsdaten etc. \u2013 f\u00fcr die postalische und elektronische Zusendung von E-Carsharing-Betreiber-Informationen und zur Rechnungslegung zu. Weiters stimmt der\/die Nutzer\/in der Verwendung und Ersichtlichmachung seines Namens und der Handynummer im Buchungskalender zu. Der\/Die Nutzer\/in stimmt der Aufnahme in den Verteiler des E-Carsharing-Betreiber Newsletters und der Zusendung desselben zu.<\/p>\n<p>Um den Registrierungsprozess zu beschleunigen, stimmt der\/die Nutzer\/in der Speicherung aller relevanten Vertragsdaten durch den E-Carsharing-Betreiber zu.<\/p>\n<p>Die obenstehende Nutzungsbedingung wird von dem\/der Nutzer\/in zur Kenntnis genommen und voll inhaltlich mit Angebotsannahme entsprechend Vertragspunkt 6 zustimmend angenommen. Der\/die Nutzer\/in gibt separat bekannt, ob er vom Newsletter-Verteiler des E-Carsharing-Betreibers gestrichen werden m\u00f6chte.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"has_eae_slider elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-50f9127 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"50f9127\" data-element_type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"has_eae_slider elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-f73057e\" data-id=\"f73057e\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-fba6c0a elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"fba6c0a\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">WE MOVE NOW<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Nutzungsbedingungen (Stand 04.09.2022) &nbsp; 1. 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